Videoüberwachung


Zur Wahrung des Hausrechts sowie zum Schutz von Gästen, Mitarbeitenden und Eigentum werden auf dem privaten Hotelgelände in ausgewählten Bereichen Videoüberwachungssysteme eingesetzt. Hiervon erfasst sind insbesondere die private Zufahrtsstraße, Parkplatzflächen, Eingangsbereiche sowie ein Selbstbedienungsraum mit Snacks und Getränken.


Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Das berechtigte Interesse liegt insbesondere in der Diebstahlprävention, der Vermeidung von Sachbeschädigungen sowie der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Hotelbetriebs.


Die Videoüberwachung beschränkt sich auf den hierfür erforderlichen Umfang. Eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht. Eine Überwachung von Gästezimmern sowie von besonders sensiblen Bereichen (z. B. Sanitär-, Wellness-, Umkleide- oder Ruheräumen) findet nicht statt.


Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich für maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls erforderlich sind. In diesem Fall erfolgt die Speicherung bis zur abschließenden Klärung des Vorfalls.


Der Zugriff auf die Aufzeichnungen ist auf einen eng begrenzten Personenkreis beschränkt.


Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.